Hermann Margotti  
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN





§ 1 Urheberrecht



1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe versichert, dass sich das Werk in ihrem/seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie/Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr/ihm ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwer-tungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin / des Künstlers/ der Künstlergruppe (Urheberin / Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin / der Künstler / die Künstlergruppe Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urhe-berrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin / des Urhebers.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der / des auf den Unterlagen genannten Künstlerin / Künstlers / Künstlergruppe und unter Nennung ihres / seines Namens veröffentlicht wer-den.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichter-stattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Wer-kes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden aner-kannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin / dem Künstler / der Künstlergruppe das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.



§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien



2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin / Künstler / Künst-lergruppe und Nutzerin / Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzun-gen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin / des Künst-lers / der Künstlergruppe zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie / er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveran-staltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe ist in al-len Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammen-hang von der Künstlerin / dem Künstler / der Künstlergruppe erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und / oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einverneh-men beider Vertragspartnerinnen / Vertragspartner. Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
2.5 Haftung
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe haftet nur für Schäden, die sie / er oder ihre / seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeifüh-ren.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versiche-rungen müssen nachgewiesen werden.
2.7 Transport / Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie de-ren Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu überneh-men.
2.8 Garantie / Wartung / Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.9 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schä-digung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zu-mutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe vorab zu unterrich-ten und mit ihr / ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe zur Erfüllung des Vertrages wer-den von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe wer-den von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kosten-voranschlag vorzulegen.
2.13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.


§ 3 Zahlungsbedingungen


3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin / vom Künstler / der Künstlergruppe geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.
3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer. Sämt-liche anderen Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-steuer / Umsatzsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der Ver-gütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künst-lergruppe verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe. Desweiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.


§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)

4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Ho-norar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Material-kosten.
4.3 Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe
Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahl-ten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin / des Künstlers / der Künstler-gruppe ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.